Um eine rechtsverbindliche Sicherung des Grenzverlaufs zu ermöglichen, wurde der Grenzkataster eingeführt. Ist ein Grundstück in den Grenzkataster einverleibt, so sind alle dazugehörigen Grenzen und Grenzpunkte im Landeskoordinatensystem koordinativ festgelegt und jederzeit problemlos wiederherstellbar. Die Ersitzung von Grundstücksteilen ist dann nicht mehr möglich und auch die Grundstücksfläche im Grundbuch stimmt dann exakt.
Befindet sich ein Grundstück noch im Grundsteuerkataster, so ist die Fläche laut Grundbuch und der Grenzverlauf nicht exakt gegeben. Es können sich Abweichungen von mehreren Metern beim Grenzverlauf und ein Fehler der Grundstücksfläche von 10% und mehr ergeben.